Die Abrechnung eines Rezeptes der gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich, da die gesetzlichen Krankenkassen ausschließlich eine Behandlung in festen Praxisräumen gestattet.
Das Vertragsverhältnis besteht zwischen dir als Privatpatient/in und mir als Leistungserbringerin über die Kostenhöhe in Form einer Honorarvereinbarung.
Entsprechend ihres Versicherungstarifs kann eine Kostenübernahme durch Ihre Versicherung erfolgen.
Vor Beginn der Therapie werde ich dich über die Kosten der Behandlung informieren, damit du einen Überblick über die voraussichtliche Rechnung erhältst.
Für Fragen und Informationen diesbezüglich stehe dir Ihnen gerne zur Verfügung.